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Bei uns sind sie rundum gut informiert

Die folgenden Informationen sollen Ihnen die Möglichkeit geben, sich in Ruhe über die Methode zu informieren, wenn bei Ihrem Kind ein operativer Eingriff mit einer Vollnarkose geplant ist. Spezielle Voruntersuchungen sind bei gesunden Kindern aus anästhesiologischer Sicht in der Regel nicht erforderlich. Um die Narkose für Ihr Kind so sicher wie möglich zu gestalten, sind folgende Punkte wichtig:

Voruntersuchung

Um die Narkoserisiken zu minimieren, muss Ihr Kind gesund zur Narkose erscheinen. Bei Vorerkrankungen kann eine Voruntersuchung beim Kinderarzt nötig sein. Sprechen Sie mit Ihrem Anästhesisten, wenn Sie unsicher sind.


Folgende Karenzzeiten nach Impfungen werden empfohlen:
3 Tage nach Totimpfstoffen: Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Influenza, Cholera, FSME, Hepatitis B, Polio (neuer Impfstoff)

14 Tage nach Lebendimpfstoffen: Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Typhus, BCG, Polio (alter Impfstoff)


Atemwegsinfekt

Eine laufende Nase ohne Fieber und Infektsymptomatik stellt in der Regel kein Ausschlusskriterium für die Narkose dar.
Wird der Infekt aber durch einen eitrigen Schnupfen oder Husten oder sogar von Fieber begleitet, kann dies insbesondere bei kleineren Kindern schwere Atemwegskomplikationen verursachen, da die Luftwege durch den Infekt gereizt und überempfindlich sind. Diese Komplikationen können in fast allen Fällen erfolgreich behandelt werden, jedoch stellen sie für einen Wahleingriff (kein Notfalleingriff) ein zu hohes Risiko dar.

Sollte Ihr Kind vor dem Narkosetermin einen derartigen Infekt erleiden, muss der Termin auch kurzfristig verschoben werden. Setzen Sie sich dann bitte rechtzeitig mit Ihrem Operateur oder Narkosearzt in Verbindung.

Ob Ihr Kind am Operationstag tatsächlich für eine ambulante Narkose geeignet ist, entscheidet der Narkosearzt vor Ort, nachdem er das Kind persönlich gesehen und die Befunde berücksichtigt hat.

Nüchternheit

Ihr Kind darf 6 Stunden vor dem Eingriff nichts mehr essen, auch keine Süßigkeiten, Obst, Kaugummi oder Ähnliches.
Bis 2 Stunden vor dem Termin darf es klare Flüssigkeiten (1-2 Gläser/Tassen Wasser oder Tee) trinken, keine Milch oder Obstsäfte!

Narkose

Bei allen Kindern wird aus Sicherheitsgründen zuerst eine Kanüle in die Vene gelegt und darüber das Narkosemittel gegeben, das den Schlaf einleitet. Sie dürfen bei Ihrem Kind bleiben, bis es eingeschlafen ist! Während der Narkose werden die Herzkreislauffunktionen Ihres Kindes kontinuierlich überwacht.

Sollte eine Venenpunktion nicht möglich sein, atmen die Kinder ein Narkosegas ein. Innerhalb von 1 Minute wird ihr Kind einschlafen. Anschließend wird dann der venöse Zugang gelegt, um eine Infusion und Narkosemedikamente geben zu können.

Aufwachraum

Unmittelbar nach Beendigung der Narkose bringen wir Ihr Kind in den Aufwachraum und rufen Sie dazu. Sie sind also dabei, wenn Ihr Kind erwacht.

Trotzdem sind Schreien und Unruhe nach der Narkose häufig. In den meisten Fällen ist diese Reaktion nicht durch Schmerzen verursacht, sondern stellt ein nach Narkosen nicht unübliches und ungefährliches Erregungsstadium dar.

Wenn Ihr Kind ausgeschlafen hat, dürfen Sie es mit nach Hause nehmen. Nach Möglichkeit sollten Sie sich und Ihr Kind mit dem Auto abholen lassen, um sich auch auf dem Weg um Ihr Kind kümmern zu können.
Die nächsten 24 Stunden sollten Sie Ihr Kind zuhause beobachten. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Operateur, Narkose- oder Kinderarzt.

Vollnarkose

Die Vollnarkose oder auch Allgemeinanästhesie genannt, führen wir in über 99% der Fälle als TIVA (Total Intravenöse Anästhesie) durch. Hierbei werden durch einen venösen Zugang Medikamente verabreicht, die das Bewusstsein und die Schmerzen ausschalten. Da die Eigenatmung durch die Medikamente unterdrückt wird, werden Sie über eine Kehlkopfmaske (Larynxmaske) bzw. einen Beatmungsschlauch (Tubus) beatmet. Während der Narkose werden die Herz-Kreislauffunktionen kontinuierlich vom Narkosearzt überwacht. Diese Art der Narkose ist so gut verträglich, dass Sie nach Beendigung der Operation schnell wieder aufwachen und nach kurzer Zeit die Praxis in Begleitung verlassen dürfen.

Dämmerschlaf (Sedierung)

Bei der Sedierung/Analgosedierung wird durch die Verabreichung von Beruhigungsmitteln über einen venösen Zugang das zentrale Nervensystem gedämpft. Je nach Dosierung der Medikamente wird Ihnen nur die Angst genommen oder Sie schlafen sogar. Auch bei diesem Verfahren werden die Herzkreislauffunktionen kontinuierlich mittels modernster Monitore überwacht.
Häufig besteht für die Zeit der Sedierung eine sogenannte retrograde Amnesie (Gedächtnisverlust), so dass Sie keine Erinnerung an die Zeit der Sedierung haben.
Werden zusätzlich zu den Beruhigungsmitteln noch Schmerzmedikamente verabreicht, spricht man von einer Analgosedierung.

Regionalanästhesie

Bei der Regionalanästhesie wird durch ein Medikament (Lokalanästhetikum) nur in einem bestimmten Körperabschnitt die Schmerzempfindung und Beweglichkeit ausgeschaltet. Bevorzugt setzen wir diese Art der Narkose bei Augenoperationen ein, indem wir die Schmerzempfindung und Beweglichkeit des Auges durch einen Parabulbärblock aussschalten.

Alle ärztliche Leistungen, somit auch die Ihrer Narkoseärztin/Ihres Narkosearztes, müssen, wenn sie zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden sollen, darauf überprüft werden, ob sie medizinisch notwendig sind. Darüber hinaus dürfen sie auch nicht unwirtschaftlich sein, bzw. das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Dies ist an sich nichts Neues, allerdings wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2007 neue Bestimmungen erlassen, die für Anästhesieleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen und teilweise auch bei Eingriffen in der Mund-Kiefer und Gesichtschirurgie weitere Einschränkungen mit sich bringen. Ähnliches gilt für Magen- und Dickdarmspiegelungen.

Seitdem ist „Angst“ leider keine Indikation mehr für eine Narkose beim Zahnarzt, die als Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.

In folgenden Fällen werden Narkosen von den Krankenkassen übernommen:

  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
  • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen (fachärztliches psychiatrisches Attest erforderlich) und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann

Wunschleistungen in der Anästhesie

In den Fällen, in denen festgestellt wird, dass die Anästhesie-Leistungen nicht in die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse fallen, ist es dennoch möglich, z.B. eine Narkose oder Analgosedierung zu bekommen, nur müssen Sie dann die Kosten hierfür selber tragen. Die Bestimmungen gelten für alle Vertrags(zahn)ärzte und alle Patientinnen und Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen. Einem Arzt oder Zahnarzt, der sich nicht daran hält, droht eine Strafzahlung (Regress).

Honorarvereinbarung

Wenn Sie sich entschlossen haben, einen Eingriff auf eigenen Wunsch unter Mitwirkung eines Anästhesisten durchführen zu lassen, wird Ihr Anästhesist mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen. Auch hierbei ist er an bestimmte Vorschriften gebunden, die für alle Ärzte gleich sind: Eine Honorarvereinbarung ist nur nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) möglich. Im Rahmen des Vorgesprächs mit Ihrem Anästhesisten können Sie sich neben der medizinischen Information und Aufklärung auch über die individuell auf Sie zukommenden Kosten und die Zahlungsmodalitäten beraten lassen.

Was ist vor meiner Operation zu beachten?

Durch die Beachtung der folgenden Hinweise können Sie zu einem sicheren Ablauf der Anästhesie beitragen:

  • Vor der Anästhesie müssen Sie nüchtern sein. Falls nicht anders angeordnet, dürfen Sie sechs Stunden vor der Anästhesie nicht mehr essen (auch keine Kaugummis oder Bonbons) und zwei Stunden nicht mehr trinken. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie klare Flüssigkeiten (Tee, Wasser, Kaffee, jedoch keine Milch oder Milchprodukte) zu sich nehmen.
  • Ihre Dauermedikamente nehmen Sie bitte zur gewohnten Zeit mit einem Schluck Wasser ein, es sei denn, Ihr Anästhesist hat Ihnen vorab eine andere Empfehlungen gegeben.
  • Setzen Sie bitte Medikamente zur Blutverdünnung (z.B. ASS, Clopidrogel®, Plavix®, Iscover®, Xarelto®) nur auf ärztliche Anordnung ab.
  • Medikamente zur Behandlung des Diabetes mellitus dürfen am Operationstag nur auf Anordnung Ihres Anästhesisten eingenommen werden. Bringen Sie diese Medikamente bitte auf jeden Fall am Operationstag mit.
  • Am Operationstag dürfen Sie nicht mehr rauchen.
  • Legen Sie bitte kein Make-up auf und lackieren Sie nicht die Finger- oder Fußnägel.Diese Hinweise gelten auch dann, wenn mit Ihnen eine Operation in Regional- oder Lokalanästhesie besprochen worden ist.

Welche Unterlagen braucht der Arzt von mir?

Bringen Sie bitte am Operationstag diese Unterlagen für das Anästhesievorgespräch mit:

  • Den ausgefüllten Anästhesie-Aufklärungsbogen
  • Befunde von Ihrem Hausarzt (EKG und Laborwerte)
  • Ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte)

Was ist nach meiner Operation zu beachten?

  • Sie benötigen für den Heimweg eine Begleitperson.
  • In den ersten 24 Stunden nach der Operation ist eine ständige Betreuung zu Hause erforderlich.
  • Sie dürfen nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Sie dürfen keinen Alkohol trinken.
  • Sie dürfen keine Maschinen bedienen.
  • Treffen Sie am Operationstag bitte keine wichtigen Entscheidungen.

Diese Punkte dienen Ihrer eigenen Sicherheit, auch wenn Sie sich nach der Narkose subjektiv wohl fühlen.

Das ist auch noch wichtig:

  • Nehmen Sie bei Schmerzen die verordneten Medikamente in der vorgeschriebenen Dosierung.
  • Falls vom Operateur keine Einschränkungen bestehen, können Sie zu Hause essen und trinken.
  • Bei folgenden Anzeichen verständigen Sie bitte sofort einen Arzt: Herzbeschwerden, erschwerte Atmung, Fieber (über 38,5°C), Schüttelfrost, großflächiger Hautauschlag, allgemeines schweres Krankheitsgefühl.